Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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9. Verkehr
93.106 |
Eisenbahngesetz. Änderung
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LF sur les chemins de fer.
Modification |
Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805/FF I, 757)
Ausgangslage
Durch die Aufhebung von Artikel 13 des Eisenbahngesetzes
werden in verfahrensrechtlicher Hinsicht sowohl die SBB als auch die konzessionierten
Transportunternehmen von der Auflage befreit, für die Anstellung von ausländischen
Mitarbeitern bei der Aufsichtsbehörde um Zulassung einer Ausnahme ersuchen zu müssen.
Verhandlungen
SR |
18.03.1993 |
AB 1993, 190 |
NR |
28.04.1993 |
AB 1993, 777 |
SR / NR |
18.06.1993 |
Schlussabstimmungen (37:0 / 126:3) |
Die Änderung des Eisenbahngesetzes gab lediglich im Nationalrat
Anlass zur Diskussion. Zur beabsichtigten Aufhebung von Art. 13 des Eisenbahngesetzes
lag ein Minderheitsantrag Binder/Stalder vor.
Stalder (D,BE) beantragte die Beibehaltung des geltenden
Gesetzestextes. Die Schweizer Bahnen stünden vor grossen Problemen wegen Personalabbaus.
Härtefälle seien unvermeidlich. Leider könnten nicht alle Beamtinnen und Beamte nach
der Ausbildung weiterbeschäftigt werden. Die Streichung von Art. 13 sei bei der aktuellen
Arbeitsmarktlage nicht zu rechtfertigen. Dadurch könnten die vom Bundesrat immer
wiederholten Versprechen einer Stabilisierung und eines späteren Abbaus des
Ausländerbestandes überhaupt nicht mehr eingehalten werden. Zudem stelle sich die Frage,
welche Länder denn Gegenrecht halten würden.
Binder (V,ZH) war der Ansicht, das Eisenbahngesetz gehöre
nicht zu den Gesetzen, die unbedingt geändert werden müssten. Er erachtete den Text des
bis anhin geltenden Rechts nicht als diskriminierend. Es sei den SBB schon aufgrund des
bisherigen Gesetzestextes stets möglich gewesen, ausländische Arbeitskräfte
einzustellen.
Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern
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