Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

9. Verkehr

93.106 Eisenbahngesetz. Änderung
LF sur les chemins de fer. Modification

Botschaft: 24.02.1993 (BBl I, 805/FF I, 757)

Ausgangslage

Durch die Aufhebung von Artikel 13 des Eisenbahngesetzes werden in verfahrensrechtlicher Hinsicht sowohl die SBB als auch die konzessionierten Transportunternehmen von der Auflage befreit, für die Anstellung von ausländischen Mitarbeitern bei der Aufsichtsbehörde um Zulassung einer Ausnahme ersuchen zu müssen.

Verhandlungen

SR 18.03.1993 AB 1993, 190
NR 28.04.1993 AB 1993, 777
SR / NR 18.06.1993 Schlussabstimmungen (37:0 / 126:3)

Die Änderung des Eisenbahngesetzes gab lediglich im Nationalrat Anlass zur Diskussion. Zur beabsichtigten Aufhebung von Art. 13 des Eisenbahngesetzes lag ein Minderheitsantrag Binder/Stalder vor.

Stalder (D,BE) beantragte die Beibehaltung des geltenden Gesetzestextes. Die Schweizer Bahnen stünden vor grossen Problemen wegen Personalabbaus. Härtefälle seien unvermeidlich. Leider könnten nicht alle Beamtinnen und Beamte nach der Ausbildung weiterbeschäftigt werden. Die Streichung von Art. 13 sei bei der aktuellen Arbeitsmarktlage nicht zu rechtfertigen. Dadurch könnten die vom Bundesrat immer wiederholten Versprechen einer Stabilisierung und eines späteren Abbaus des Ausländerbestandes überhaupt nicht mehr eingehalten werden. Zudem stelle sich die Frage, welche Länder denn Gegenrecht halten würden.

Binder (V,ZH) war der Ansicht, das Eisenbahngesetz gehöre nicht zu den Gesetzen, die unbedingt geändert werden müssten. Er erachtete den Text des bis anhin geltenden Rechts nicht als diskriminierend. Es sei den SBB schon aufgrund des bisherigen Gesetzestextes stets möglich gewesen, ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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